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Abfluss- Rohr &
Kanaltechnik GmbH
Am Wurzelbach 4
65232 Taunusstein
Telefon 06128/73770
Telefax 06128/73830
info@abfluss-rohr-kanal.de |
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Ihr Spezialist für Abfluss- Rohr- und Kanaltechnik
aus Taunusstein.
Unsere Unternehmensgrundsätze
Alle unsere Aktivitäten orientieren sich an den Erwartungen und Wünschen unserer Kunden! Gegenseitige Anerkennung, Unterstützung und Toleranz sind die Fundamente unserer gemeinsamen Arbeit! Wir entwickeln und fördern die persönliche und fachliche Kompetenz jedes einzelnen Mitarbeiters!
Der Schutz der Umwelt ist in unserer täglichen Arbeit ein aktiv umzusetzendes Anliegen! Freundlichkeit, Qualität und Zuverlässigkeit sind unsere Sache! Mit Sympathie und Kow How helfen wir unseren Kunden gerne weiter!
Wir reinigen Ihre Rohre und Sie können sich in Ruhe zurück lehnen und entspannen. An 365 Tagen im Jahr und im Notfall rund um die Uhr, steht Ihnen unser Unternehmen, die Abfluss- Rohr- & Kanal-Technik GmbH für folgende Dienstleistungen zur Seite:
- Abfluss- Rohr- Kanal- und Zisternenreinigung
- Inspektion, Rohrortung, Schadenanalyse, Fehleinleitungsermittlung, Fehlanschlusssuche
- Sanierung
- Dichtheitsprüfung
- Wartung und Einbau von Rückstauverschlüssen sowie Rückstausicherung
- Absaugarbeiten bei Wasserschäden und Überflutungen
- Grubenleerung und Abscheiderleerung
- Winterdienst
Gerne beraten wir Sie zu unseren einzelnen Dienstleistungen und freuen uns auf Ihren Anruf.
Ihr Team des geprüften Fachunternehmens
Abfluss- Rohr- & Kanal-Technik GmbH.
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| Eigenkontrollverordnung bis 31.12.2015 |
Spätestens ab 2016 müssen alle Immobilienbesitzer auf Anfrage umgehend nachweisen können, dass ihre Abwasserleitungen dicht sind.
Darum wurde in der Deutschen Industrienorm (DIN) 1986 Teil 30 festgelegt, dass spätestens bis zum 31.12.2015 für jedes Grundstück der Nachweis einer Dichtheitsprüfung der Abwasserleitungen vorliegen muss.
Auch das Wasserhaushaltsgesetz (§ 18b WHG) schreibt vor, dass Betriebe ihre Abwasserleitungen regelmäßig auf Dichtheit kontrollieren lassen müssen. Die Dichtheitsprüfung ist von einem anerkannten Fachbetrieb durchzuführen und der Nachweis durch den Betreiber bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Auf die maroden Rohrsysteme haben auch die Gebäudeversicherer reagiert. Sie gehen dazu über, ältere Rohre nur noch dann zu versichern, wenn ein Dichtheitsnachweis – nicht älter als 5 Jahre – vorgelegt wird. So der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in einer ersten Stellungnahme. |
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